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1. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 240

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
240 22. Preußen und Oesterreich. ling Theil genommen an der Begeisterung jener Tage, in welchen der Vater zuerst von allen Fürsten das deutsche Panier erhob, an dem Jubel der Tage, in welchen Arndt's, Schenkendorf's, Körner's Lieder zugleich mit den Heeren Schlachten schlugen. Mitkämpfer in den Schlachten von Großgörschen, Bautzen u. s. w., war er als Sie- ger mit seinem Vater in Paris eingezogen, wo damals die aus den Kirchen und Palästen des europäischen Continents geraubten Kunst- werke vereinigt waren. Das alte deutsche Reich hatte er untergehen sehen, rühmlos, in Trümmern zerschlagen von den eigenen Söhnew im fremden Frohndienste; dessen hehres Bild schwebte ihm jetzt vor, als er, kaum zum Throne gelangt, zum Fortban des größten deutschen Domes den Grundstein legte (4. September 1842) und im ahnenden Geiste schon „die Thore einer neuen, großen Zeit" vollendet sah. Da- her auch die mehrfachen (vergeblichen) Versuche (sowohl vor als nach 1848) zur Gewinnung einer das gemeinsame Beste fördernden, somit auch die Interessen seines eigenen Staates rucht beeinträchtigenden politischen Neugestaltung Deutschlands an Stelle derjenigen, die sich im entscheidenden Augenblicke ohnmächtig erwiesen hatte; — daher auch, abgesehen von der mangelnden Befugniß, die Ablehnung der ihm vom Frankfurter Parlament angetragenen deutschen Kaiserkrone (April 1849) und das Bestreben gemeinsamen Vorschreitens mit der großen deutschen Schwestermacht in der Gestaltung deutscher Dinge*). Friedrich Wilhelm Iv. begann seine Regierung mit Handlungen der Gerechtigkeit und Milde, die ihm alle Herzen gewannen: außer vollständiger Amnestie für alle politischen Vergehen der letzten Jahre, wurde der nach den Karlsbader Beschlüssen (s. S. 18) mit Wilhelm von Humboldt 1820 aus dem Ministerium getretene General von Boyen in den Staatsrath zurückberufen und bald nachher zum Kriegs- Minister ernannt, der um dieselbe Zeit wegen Theilnahme an sog. demagogischen Umtrieben von seinem Amte suspendirte Prof. Arndt in Bonn (s. S. 18) seinem Berufe zurückgegeben, die aus Hannover vertriebenen Gebrüder Grimm nach Berlin berufen. Auch tilgte er alsbald die Mißstände, die seines Vaters Regierung auf dem kirch- lichen Gebiete hinterlassen hatte. Der Erzbischof von Köln, Clemens Droste von Vischering, welcher 1837 wegen Differenzen mit der Re- gierung über die Behandlung der gemischten Ehen auf die Festung Minden abgeführt worden war, erhielt wenigstens die Erlaubniß, seinen Aufenthalt an jedem beliebigen Orte außerhalb seiner Diöcese nehmen zu dürfen; der aus ähnlichen Gründen in Haft befindliche Erzbischof von Posen und Gnesen, Martin von Dunin, ward seinem Sprengel Zurückgegeben. In der evangelischen Kirche hob er die Zer- würfnisse, zu denen die durch die Union nicht getilgten Gegensätze der lutherischen und reformirten Confession den Anlaß gegeben, und *) Vorzugsweise nach Alfred v. Reumont's Zeitgenossen, 2. Band.

2. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 212

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
212 20. Die revolutionären Bewegungen in Italien. ruhig verhalten hatte, ließ der Herzog doch alle nur irgend dispo- niblen Truppen aus der Umgegend nach Modena rufen. Mit ihnen traf aber auch zugleich die Kunde von einem Aufstande in Bologna ein. Hier hatte man in der Nacht vom 4. zum 5. Februar den Prolegaten Paracciani-Clarelli (der während der Abwesenheit des zum Conclave einberufenen Legaten Cardinal Bernette die Regierung ver- waltete) zur Unterzeichnung einer Acte gezwungen, in welcher er eine aus Adligen, Professoren und Rechtsgelehrten bestehende Regierungs- Commission anerkannte und die Errichtung einer Provincial-Garde gestattete. Allerwärts erblickte man am nächsten Morgen die Natio- nalfarben (weiß, roth und grün); die Bürgerschaft gab ihre Zustim- mung zu dem Geschehenen und der Prolegat fand für angemessen, die Stadt zu verlassen, zumal als die Nachricht anlangte, daß am 2. Februar der Cardinal Capellari unter dem Namen Gregor Xvi. an die Stelle des am 23. November (1830) verstorbenen Papstes Pius Viii. erwählt worden sei. Wie zu Modena constituirte sich jetzt die Commission als provisorische Regierung und ernannte den Advocaten G. Vicini zu ihrem Präsidenten. Zwar hatte der Herzog in seiner Proclamation (vom 4. Februar) gerühmt: „daß kein Mensch, nicht einmal aus Neugier, an dem Tumulte in Modena Antheil genommen," indessen trug er doch Bedenken, als er Kunde von den neuen Ereignissen erhielt, seinen „treuen und tapferen Truppen, so wie der Anhänglichkeit und guten Gesinnung" der guten Stadt Mo- dena ferner zu vertrauen und begab sich daher, „um seine getreuen Truppen nicht zu compromittiren," mit seiner Familie, seinen Schätzen und seinem Heere nach Novi (6. Februar) und von hier über Mantua nach Wien. Inzwischen breitete sich die Revolution immer weiter in den Pro- vinzen von Modena und Reggio aus. Die provisorische Regierung verwandelte sich in eine Dictatur und endlich in eine „vereinigte Regierung der Provinzen Modena und Reggio". Diese letztere be- mühte sich in der That, das Volk für ihre Sache zu gewinnen, und neben der Verbesserung der inneren Verwaltung verminderte sie Zölle und Abgaben, schaffte die Privilegien in der Gerichtsverfassung ab, stellte die Universität wieder her und verkündigte, daß keine Intervention Statt finden werde. Bald war die ganze Romagna im Aufstande; Jmola, Faenza und Forli sprachen sich für den Auf- stand aus und trugen dem Obersten Sercognani auf, die päpstli- chen Truppen aus den in den Provinzen behaupteten Stellungen zu vertreiben, denn bereits am 8. hatte man die zeitliche Herrschaft des Papstes für beendigt erklärt. Täglich langte die Nachricht von einer neuen Stadt an, die den Gehorsam ausgekündigt hatte. Der ganze Küstenstrich des Kirchenstaates, Ravenna, Rimini, selbst Ferrara, trotz der österreichischen Besatzung Heiner Citadelle, steckte die dreifarbige Fahne auf. Am 12. Februar erhob sich Parma, das die Herzogin Marie Louise schleunig verließ, nachdem ihr Minister, Freiherr von

3. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 312

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
312 29. König Otto in Griechenland. bruch einer Revolution dadurch begünstigt, daß in Folge beständiger Reibungen mit dem griechischen Militär und des fortwährenden Drän- gens der Zeitungspresse die deutschen Truppen Griechenland verlassen hatten. In einer weit verbreiteten Broschüre verlangte man einen König griechischen Stammes und griechischer Religion, Entfernung aller Fremden und eine liberale Constitution. Im September 1843 beschäftigte sich der Cavallerie-Oberst Ka- lergis, ein Waffengefährte des (inzwischenverstorbenen) Kolokotronis, mit der Organisation eines Militär-Aufstandes, um der Regie- rung die langersehnte Constitution abzutrotzen. Die Nachricht, daß die Regierung von dem Vorhaben in Kenntniß gesetzt sei, beschleu- nigte den Ausbruch. Am 15. September, Morgens 1 Uhr, ließ Kalergis Generalmarsch schlagen, und zog mit den Truppen und dem in großer Menge versammelten Volke nach dem königlichen Palaste; Kalergis erklärte dem Könige, das Volk wolle eine Constitution, die ihm bisher durch die üblen Rathschläge der Umgebung des Königs vorenthalten sei. Man sagte, daß der König sich lauge geweigert habe, aber endlich durch die Vorstellungen der Königin (Amalie, ge- botenen Prinzessin von Oldenburg), welche ihn auf die Nutzlosigkeit eines Widerstandes und die möglichen Greuel entfesselter Volkswuth aufmerksam gemacht, zur Nachgiebigkeit bewogen worden sei. Die ganze Bewegung war fast ohne alles Blutvergießen, ja, in Folge der umsichtigen Anordnungen des Kalergis ohne den geringsten Exceß vorübergegangen. Eine königliche Verordnung berief eine National- Versammlung, um gemeinsam mit dem Könige die neue Verfassung festzustellen. Bei der im Januar 1844 beginnenden Discussion über den von einem Ausschüsse des Congresses ausgearbeiteten Verfassungs- Entwurf (mit dem Zweikammer-System) mußte die Kunst der Rede, welche sich bei einem Volke entwickelte, das so lange der wichtigsten, geistigen Bildungsmittel entbehrt hatte, wahrhaft Erstaunen erregen. Die imposanten, heldenmäßigen Gestalten der Congreß-Mitglieder, zum Theil hochgefeierte Kämpfer des Freiheitskrieges, auf deren Antlitz man die Fülle von Geist und die Macht der Leidenschaften gewahrte, die sich aber jetzt der Ordnung und der Macht der Rede willig füg- ten, die Koryphäen der Redner (Kolettis, Mavrokordatos, Metapas, Zographos u. s. w.), die sich ihrer großen Vorfahren würdig zeigten, das Alles machte die griechische National-Versammlung zu einer eben so anziehenden als großartigen Erscheinung. In Bezug auf die Kirche traf man in der Absicht, zwei Parteien zugleich zu befriedigen, die doppelte, einander widersprechende Bestimmung, daß man erklärte, die orthodoxe Kirche von Hellas sei unlösbar mit der großen Kirche, in Constantinopel vereinigt, habe aber ihr eigenes Haupt und werde von einer Synode regiert. Dieses Verhältniß wurde später (1852) durch einen Vertrag mit dem Patriarchen von Constantinopel geord- net. Bei den Debatten über die Thronfolge-Ordnung wurde einstim- mig festgesetzt, daß jeder Nachfolger auf dem griechischen Throne der

4. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 424

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
424 39. Die Revolution in Rom. Nach dem Tode Gregor's Xvi. ging aus einem nur dreitägigen Conclave (welches die Ankunft der fremden Cardinäle absichtlich nicht ab- wartete, um den österreichischell Einfluß abzuwehren) der 54 Jahre alte Cardinalmastai Ferretti als Pius Ix. hervor, den Gregor Xvi. selbst zu seinem Nachfolger gewünscht hatte. Als Nuncius in Chile hatte er die Welt außerhalb des Kirchenstaates gesehen und Vergleiche an- gestellt zwischen anderen Staaten und dem seinigen. Er brachte den reinsten Willen, die unbedingteste Hingebung an seinen Beruf mit auf den Thron; und als diesen Beruf erkannte er, ein Reformator in der Landesverwaltung, ein Versöhner der Regierten mit den Re- gierenden zu sein. In dem guten Glauben, daß Liebe nur Gegen- liebe, Wohlthat nur Dankbarkeit erzeugen könne, begann Pius seine Regierung mit der umfassendsten Amnestie, wodurch er sich ailfs bestimmteste von der bisherigen Regierungsweise lossagte, aber frei- lich auch den radicalen Verschwörern, die bis dahin vom Auslande her gewühlt hatten, den Sitz ihres Treibens mitten in sein Land zu ver- legen gestattete. Zurückgehend auf das Memorandum der Großmächte von 1831 kündigte er Reformen an und bildete aus den Notabeln der Provinzen eine Staatsconsulta, welche gemäßigte Vorschläge zu denselben machte. Gleichzeitig erhob sich der Ruf nach nationaler Unab- hängigkeit, nach einem „freien Italien" von einem Ende der Halbinsel zum andern. Nach einem von dem Philosophen und Cardinal Nosmini ausgearbeiteten und vom Papste gebilligten Plane einer italieni- schen Con föderativ n (lega federativa) sollte eine Tagsatzung aller italienischen Staaten in Rom über Krieg und Frieden, Zölle, Han- delsverträge und einige andere gemeinschaftliche Angelegenheiten be- rathen und entscheiden, Rom also das Frankfurt des italienischen Staatenbundes werden. Im März 1848, als bereits in Sicilien und Frankreich die Revolutionen ausgebrochen waren, erschien eine Con- stitution (skatuto fondamentale), die sich von den gewöhnlichen modern-constitulionellen Verfassungen dadurch wesentlich unterschied, daß das Cardinals-Collegium als eine besondere, an der Souveraine- tät betheiligte Körperschaft neben und über den beiden Kammern, (deren eine der Papst ernennt, während die andere gewählt wird) stehen, also eine dritte berathende Versammlung bilden sollte. Das Widerstreben des Papstes gegen eine Theilnahme am Kriege wider Oesterreich ward von der Umsturzpartei (Sterbini, Cicceruacchio) benutzt, ihm jede Gewalt zu entwinden. Da (17. Sept. 1848) trat der frühere Gesandte Ludwig Philipp's, Pellegrino Rossi, an die Spitze des päpstlichen Ministeriums und im vollkommenen Bewußt- sein seiner Unpopularität bei den extremen Parteien, ergriff er die Zügel der Regierung mit kräftiger Hand. Es schien, als ob ihm als Minister des Innern und der Polizei die Herstellung eines ge- ordneten Zustandes und die Bewältigung der schon weit vorgeschrit- tenen Revolution gelingen würde. Am 15. Nov. sollte er die (ver- tagten) Kammern eröffnen, aber beim Aussteigen aus dem Wagen

5. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 425

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
39. Die Revolution in Rom. 425 traf ihn ein tödtlicher Dolchstoß so sicher, daß er, ohne «lehr ein Wort zu sprechen, starb. Noch ehe die Regierung Mnth und Kraft faßte, bemächtigte sich der radicale Volksverein (eireolo popolare), in welchem die Häupter der Umsturzpartei (Sterbini, Lucian Bona- parte, Fürst von Canino, Cicceruacchio) thronten, der Gewalt, und Cal- derari, der Oberst der Carabinieri, ging zu ihllen über. Am 16. Nov. strömte das Volk, untermischt mit Soldaten, in großer, stets wachseirder Masse nach dem Quirinal, um ein radicales Milüsterium zu erzwin- gen. Lange widerstand der Papst den ungestümen Forderungen, während sein Palast beschossen wurde und die Kugeln bis iit sein Vorzimmer einschlugen. Endlich erklärte er, „um ferneres Blutver- gießen und größere Verbrechen zu verhindern," nachgeben zu wollen; ein neues Ministerium wurde gebildet, worin der frühere Polizei- Gouverneur von Rom die wichtigste Stelle, das Innere, erhielt, während Mamiani und Sterbini, als die dem Papste persönlich Unallge- nehmsten, die Ruhesitze des Aeußeren und der öffentlichen Bauteil ein- nahmen. Durch eine in Rom zu versammelnde Coustituirende sollte die Bundesverfassung Italiens festgestellt werden. Der Papst, welcher in der Schreckeusnacht des 16. Nov. jede Concession für unverbindlich (inferma) erklärt hatte, mußte neue Ausbrüche der Volkswuth befürchten, sobald diese Nichtigkeitserklärulig allgemein bekannt wurde. Daher floh er verkleidet nach Gaeta auf neapolitanisches Gebiet. Die „Constituante" trat auf dem Capitol zusammen und proclamate die römische Republik, welche sich auch Toscana nach der Vertreibung des Großherzogs einverleibte. Der Papst aber war entschlossen, sich durch einen gemeinsamen „Kreuz- zug" der größeren katholischen Mächte nach Rom zurückführen zu las- sen. Frankreich beeilte sich, einer Intervention Oesterreichs, welches eben (März 1849) den Krieg gegen Piemont siegreich beendet hatte, zu- vorzukommen. Der Marschall Oudinot landete am 26. April 1849 mit 8000 Mann in Civita-Vecchia und erschien am 30. unter den Mauern Roms (vgl. S. 336). Allein die ihm von den Reactionärell verbürgte Erhebung zu Gunsten des Papstes wurde nicht einmal versucht; die Römer, unter dem von Mazzini herbeigerufenen Gari- baldi, verteidigten sich so herzhaft, daß Oudinot sich mit 6000 Mann wieder nach Civita-Vecchia zurückziehen mußte. Auch die her- anrückenden Neapolitaner wurden, vor den Thoren von Palestrina, zurückgeschlagen; die an der Tibermündung gelandeten Spanier hiel- ten sich stets aus der Schußweite. Inzwischen erhielt Oudinot so bedeutende Verstärkungen, daß er mit 35,000 französischen Soldaten (gegen 19,000, meist Nationalgarden) den Kampf erneuern und die Belagerung Roms beginnen konnte. Nachdem am Abend des St. Peterstages die Kuppel der Peterskirche beleuchtet gewesen, überfielen die Franzosen in der Finsterniß der Nacht (30. Juni) die Bastionen und rückten am folgenden Tage in die todtenstumme Stadt ein, wäh- rend auf dem Capitol die eben vollendete Verfassung der Republik

6. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 285

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
26. Die Reformen in Großbritannien unter Wilhelm Iv. und Victoria. 285 mußte, eine „stehende Regel" (standing order), welche bis zu ihrer Aufhebung in Kraft bleibt. Die katholische Kirche Englands erhielt 1850 eine neue Or- ganisation, indem Papst Pius Ix. durch ein Breve, „um die ordent- liche Form des bischöflichen Regimentes in diesem Königreiche zu be- gründen", das Land in einen Metropolitan- und zwölf Bischof-Sitze theilte, während bisher acht apostolische Vicare die römische Kirche in England beaufsichtigt hatten. Zum Erzbischöfe von Westminster ernannte er den Cardinal Wiseman. Da diese Maßregel ohne vor- herige Uebereinkunft mit der englischen Regierung getroffen war, die bisher nicht einmal mit dem Papste als weltlichen Fürsten diploma- tische Verbindungen unterhalten hatte, so sah Volk und Regierung in diesem „Uebergriffe des Papstes", wie man ihn ausfaßte, eine schwere Verletzung der herrschenden Kirche, und Russell brachte eine Bill in das Haus der Gemeinen, welche den katholischen Bischöfen die Führung der von ihnen angenommenen Titel (was in Irland seit 1829 gestattet war) untersagte. Die Bill ging mit einigen sie verschärfenden Amendements (die alle Erlasse ähnlichen Inhalts für ungesetzlich erklärten) durch, hatte aber nur die Bedeutung eines Protestes gegen eine Handlung des Papstes; als legislative Maß- regel blieb sie ohne Wirkung, denn Cardinal Wiseman und die katho- lischen Bischöfe, in England wie in Irland, fuhren fort, ohne jede Belästigung die ihnen vom Papste verliehenen Titel zu führen. d. Reformen der Rechtspflege. Wie in allen Zweigen der staatlichen Einrichtungen Freiheit und Volksrecht Fortschritte erzielten, so machte sich dieser bessere Geist auch allenthalben auf dem weiten Gebiete der neueren Gesetzgebung geltend. Die Rechtspflege war bisher langsam, theuer, unsicher, weit- aussehend gewesen. So bewundernswürdig die Principien der eng- lischen Rechtswissenschaft sein mochten, so sehr trug die Praxis dazu bei, durch mannichfache Mängel den Endzweck der Rechtspflege zu vereiteln. Die Rechtsverständigen, blind gegen Principien, folgten stets Präcedenzfällen. Aus dem Dunkel rechtlicher Fictionen, alten Formenwesens, verwickelter Vorschriften des Verfahrens zog der Stand der Rechtsgelehrten den meisten Nutzen, während die Parteien nach verzweiflungsvollem Warten und für zu Grunde richtende Kosten zu- letzt ihren Proceß gewannen oder verloren nicht durch die Macht der Wahrheit und des Rechts, sondern — wie eine Partie Schach — durch die Geschicklichkeit und Schlauheit der Spieler. Dennoch galt es für eine politische Ketzerei, die Vollkommenheit der englischen Juris- prudenz in Zweifel zu ziehen. Am 7. Februar 1828 legte Brougham in einer sechsstündigen, meisterhaften Rede die mannichfachen Mißbräuche der Gerichtshöfe

7. Die Geschichte der letzten 50 Jahre - S. 423

1867 - Köln : DuMont-Schauberg
39. Die Revolution in Rom. 423 Theil der Stadt hielt ein 24 tägiges Bombardement aus, wobei man versuchte, mittelst Luftballone Bomben auf die Stadt fallen zu lassen. Während Haynau mit 30,000 Soldaten, die aber von den Sumpf- fiebern fürchterlich gelichtet wurden, alle Schrecken der Kriegskunst concentrirte, bedrängte auch die Cholera und die Hungersnoth die verarmte, verwitwete „Königin der Meere". Auf die Nachricht von der Capitulation Görgey's am 13. August, capitulirte auch Venedig am 22. August. Ihr Widerstand hatte seit der Abdankung Karl Albert's keine politische Bedeutung mehr. So war denn Oesterreich, dem Zerstückelung drohte, aus den schweren Revolutionsstürmen äußerlich unversehrt hervorgegangen und besaß denselben Umfang, wie zuvor. 39. Die Revolution in Rom, 1848—1849. (Nach I. I. Döllinger, Kirche und Kirchen, Pavstthum und Kirchenstaat, und Hermann Reuchlin, Geschichte Italiens, bearbeitet vom Herausgeber.) Schon bald nach der Bewältigung der Revolution in der Romagna 1831 (s. S. 212) durch das Einrücken der Oesterreicher hatte eine Conferenz der Großmächte dem Papste Gregor Xvi. (reg. 1831 —1846) ein Memorandum überreichen lassen, welches politische Reformen, namentlich Zulassung von Laien zu den Justiz- und Ver- waltungsämtern, Selbstverwaltung der Gemeinden durch gewählte Räthe, Wiederherstellung der unter Pius Vii. von Consalvi einge- führten, aber von dessen Nachfolger (Leo Xii.) wieder abgeschafften Provinzialräthe u. s. w. empfahl. Aber wenn Gregor Xvi. auch das Be- dürfniß durchgreifender Reformen nicht verkannte, so traute er sich doch bei seinem hohen Alter nicht mehr die Kraft zu, den gemeinschaftli- chen Widerstand derjenigen zu besiegen, die ein Interesse an der Beibehaltung des Herkömmlichen hatten. Auch mochten ihm wohl die rechten Männer zur energischen Durchführung der Reformen feh- len. So erhielten denn beständige Militär-Commissionen ¡$ur Abur- theilung politischer Ausschreitungen mit Hülfe der starkvermehrten Schweizer-Regimenter die öffentliche Ruhe, aber die Stimmung des Volkes gegen die fremden Söldner und gegen die exceptionelle und bevorrechtete Stellung des sehr zahlreichen Clerus, besonders seit die- sem auch die Verurtheilung und Bestrafung politischer Verbrechen übertragen worden, war eine allgemein verbitterte. Der Ruf nach Reformen wurde zuletzt stürmischer und fand seinen Ausdruck in einem angeblich von Farini verfaßten Manifeste „an die Fürsten und Völ- ker Europa's" (1845).

8. Die Geschichte der neuern Zeit - S. 96

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
96 Erster Zeitraum: 149*2—1648. worin beide Kirchenverfassungen ihren gemeinsamen Ursprung bekundeten, und vor Allem die Reform der Kirche an Haupt und Gliedern ins Werk setzen. In Rom aber erblickte man darin eine Schwäche gegen die Ketzer, zu der man sich in keinem Falle verstehen wollte, und hielt eben so bestimmt daran fest, daß die Unterscheidungslehren vorangestellt würden. Daher drehten sich die ersten Verhandlungen um die Autorität und Auslegung der hl. Schrift, die Tradition u. s. w. In der sechsten Session (13. Januar 1547) ward gegen den Willen des Kaisers das Dogma von der Rechtfertigung verkündet und dabei die Lehre von den guten Werken in einem der protestantischen Auffassung entgegengesetzten Sinne beibehalten. So war die Scheidewand zwischen der katholischen Kirche und den Protestanten aufgerichtet, und der Papst hielt durch diesen entscheidenden Schritt die Arbeiten des Concils für erledigt. Nachdem noch in der siebenten Session die Lehre von den ©acramenten festgestellt worden, setzten die päpstlichen Legaten, um den Reformdebatten auszuweichen, in der achten Session durch, daß das Concil wegen einer in Trient ausgebrochenen pestartigen Krankheit (die übrigens rasch wieder verschwunden war) nach Bologna verlegt werde (Febr. 1547). Während die italienischen Prälaten, dem Winke der Legaten gehorchend, dahin abreisten, blieben die spanischen Geistlichen in Trient zurück und wollten ihre umfassenden Resormprojecte nicht aufgeben, betreffend das Dispensationsrecht des Papstes, die Residenzpflicht der Bischöfe, die Pfarr-ordnung der Geistlichkeit u. s. w., wie solche Cardinal Timenes schon vor einem halben Jahrhundert in Spanien durchgeführt hatte. Nachdem der Papst die wiederholten Anträge des Kaisers, das Concil nach Trient zurückzuverlegen, abgelehnt hatte, erklärte Karl, er könne den Spruch der Versammlung in Bologna nicht als den Ausdruck eines wahren Concils ansehen und suchte auf dem Reichstage Augsburg, 1548, durch eilte vorläufige Übereinkunft, das Interim genannt, den Protestanten die Rückkehr in die alte Kirche zu erleichtern, indem er ihnen einige Concessionen machte, welche weniger das Dogma als die äußerliche Ordnung der Kirche betrafen (Priesterehe, Empfang des Abendmahls unter beiderlei Gestalten u. s. w.). Dieses Interim ward am 15. Mai 1548 von den deutschen Reichsständen zum Gesetz erhoben, aber alle Bemühungen des Kaisers, auch die Genehmigung des Papstes für dasselbe zu erlangen, scheiterten an dem Einflüsse der französischen Cardinäle und Agenten. Erst der folgende Papst, Julius Iii. (1550—1555), welcher einer der päpstlichen Legaten aus dem Lon«l gewesen, verständigte sich mit dem Kaiser über die Wiederaufnahme des Concils in Trient, das auch im Mai 1551 zum zweiten Male eröffnet wurde. Hier erschienen jetzt auch Abgeordnete der Protestanten. Als diese jedoch verlangten, daß die Debatten über die Fnndamental-Artikel, worüber die ersten Sessionen, nicht nur nach des Papstes, sondern auch nach des Kaisers Ansicht, schon endgültig entschieden

9. Die Geschichte der neuern Zeit - S. 97

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
19. Das Concil in Trient. 97 hatten, wieder aufgenommen würden, und daß der Papst als Partei, nicht aber als Richter auf dem Concil erscheine, dieses vielmehr die höchste Autorität behaupte, da wollten die deutschen Kurfürsten, die hier als Häupter der katholischen Kirche in Deutschland aufgetreten waren, sich nicht ferner an den „nutzlosen Debatten" betheiligen und verließen die Stadt. Der gleichzeitige Aufstand des protestantischen Kurfürsten Moritz von Sachsen und seiner Verbündeten (stehe Nr. 21) benahm dem Kaiser auch die letzte Hoffnung, die deutschen Protestanten dem Concil unterworfen zu sehen; daher gab er seine Einwilligung zur Suspension des Concils auf unbestimmte Zeit, dfc auch in der 16. Session ausgesprochen wurde (1552). Da die Protestanten seit dem Augsburger Religionsfrieden (1555, siehe S. 109) sich um Rom nicht mehr kümmerten, so gab Papst Paul Iv. (1555—1559) aus dem Hause Caraffa die Vereinigungs- oder vielmehr Bekehrungs-Versuche auf und gedachte zunächst die alte Kirche fester und konsequenter zu organisiren. Von ihm rührt das erste Einlenken in die Bahn der gewaltsamen Gegenreformation her: er hat die spanischen Glaubensgerichte in Italien hergestellt, den ersten „Index" verbotener Bücher angelegt und die Jesuiten im Interesse der katholischen Restauration kräftig unterstützt. Er sprach es offen aus, die versprochenen Reformen ließen sich auch ohne Concil machen. Da aber selbst die katholischen Fürsten, deren Rechtgläubigkeit außer Zweifel stand, die Könige von Frankreich, Spanien und Ungarn so wie der Herzog von Baiern, bestimmte Anforderungen stellten, betreffend die Rechte der Landeskirchen, die Wahl der Bischöfe, die Geldzahlungen nach Rom, ja selbst die Abschaffung des Cölibats der Priester in Anregung brachten, so kam es darüber zu allerlei Conflicten. Diese hatten zur Folge, daß der nächste Papst Pius Iv. (1559—1565) das Coucil von Neuem einberief, dessen dritte Eröffnung zu Trirt im Januar 1562 Statt fand. Trotz des Einspruches des Kaisers und Frankreichs setzte die römische Curie es durch, daß dieses Concil als eine Fortsetzung des frühern betrachtet werden solle, so daß alle früheren Beschlüsse, deren Spitze gegen die Protestanten gerichtet war, ein für alle mal gültig seien. Angesehene und begabte Geistliche, vor Allen Jakob Laynez, der zweite General und eigentliche Organisator des Jesuiten-Ordens, verfochten mit großer Energie den göttlichen Ursprung und damit die Unantastbarkeit der geistlichen Autorität gegenüber den Forderungen der weltlichen Fürsten. Die Neubegründung und Feststellung der unanfechtbaren päpstlichen Autorität, als Grundpfeiler der neu gewonnenen Einheit, blieb denn auch die Seele aller Beschlüsse. Diese war auch bei allen Bestimmungen über Abstellung von Mißbräuchen und über die Kirchen-Disciplin vorbehalten. Die große Leistung des Concils für die Einheit der katholischen Kirche bestand darin, daß diese, statt vielbe-regter Streitfragen, mit großer Präcision abgefaßte Dogmen, statt schwankender Pütz, Histor. Darstell, u. Charakteristiken. Iii. 2. Aufl. 7

10. Die Geschichte der neuern Zeit - S. 171

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
30. Heinrich Iv. in Frankreich. 171 werden. Er war weniger der „gute" König, zu dem man ihn hat stempeln wollen, als vielmehr ein feiner, listiger, gedankenreicher Politiker, ein einsichtsvoller Begünstiger des Handels und der Industrie. Seine kirchliche Politik, welche die Glaubensparteien als politische Mächte ansah, die man soweit als möglich dem Staate unterwerfen müsse, wollte weder die bisherige strenge politische Organisation der Hugenotten und deren stete Kriegsbereitschaft gestatten, noch die doppelte Forderung des katholischen Clerus bewilligen, welche Wiederherstellung der Bischofswahlen durch die Capitel und Verkündigung der Beschlüsse des Concils von Trient verlangte. Durch Concordat vom December 1516 hatte Leo X. dem Könige Franz I. das Recht gegeben, alle Aebte und Bischöfe in seinem Reiche selbst zu ernennen. Dadurch war die französische Kirche durchaus abhängig vom Königthume geworden. Natürlich wünschte die Mehrheit der französischen Prälaten, dieser Abhängigkeit ein Ende zu machen, die Wahl ihrer Genoffen und Nachfolger -den Dom- und Kloster-Capiteln zurückzugeben. Aber sie fand mit diesem Verlangen bei dem Könige um so entschiedenere Zurückweisung, als sie selbst zugestehen mußte, daß er sein Wahlrecht nur zu Gunsten würdiger Personen ausübe. Noch weniger wollte er sich zur Verkündigung der Trientinischen Beschlüsse herbeilassen, von denen er Stärkung der päpstlichen und Minderung der staatlichen Gewalt, vor Allem aber Wiederaufleben des kaum beschwichtigten Kampfes zwischen Katholiken und Protestanten erwartete. Ohnehin konnte er mit den Hugenotten, die ihre politische Selbständigkeit mit aller Macht ausrecht halten wollten, zu keiner vollständigen Aussöhnung gelangen. Wenn Heinrich schon auf diesem streitigen Gebiete den Vorrang der Staatsgewalt vertheidigte, so war er um so mehr bemüht, auf rein politischem Boden denselben zu sichern. Der hohe Adel wurde grundsätzlich von jedem Einflüsse aus die Staatsgeschäfte entfernt, die sog. Generalstände, welche die Gesammtheit seiner Unterthanen vertraten, berief er nicht mehr, nachdem er trübe Erfahrungen mit ihnen gemacht hatte, und nun durch feine musterhafte Finanzverwaltung im Stande war, ohne erhöhte Ansprüche an die Steuerkraft feines Volkes, fertig zu werden. Wie er diese einst mächtige Volksvertretung stillschweigend, ohne jede Gewaltsamkeit, beseitigte, duldete er auch den letzten Rest der in ihrem Wesen schon zerstörten municipalen Selbständigkeit nur in so weit, als diese sich dem Staatsganzen unterordnete und ihm selbst nicht unbequem wurde. Nicht nur übte er stets conseguent sein Ober-auffichtsrecht über die städtische Verwaltung, sondern, wo es ihm gut schien, griff er auch ganz unbedenklich in wohl erworbene städtische Gerechtsame ein. Wie Heinrich überhaupt das Geschick besaß, für den rechten Mann stets die rechte Verwendung zu finden, so traf er auch eine besonders glückliche Wahl für die Reorganisation der, wie erwähnt, völlig zerrütteten Finanzen. Maximilian von Bethune, den er zum Marquis von Rosny und endlich
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